Grüne Stadtratsfraktion beantragt erneut die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer
Steuer rechtmäßig – Urteil vom Verfassungsgericht erteilt
Bereits im Juli 2023 hatte die Grüne Stadtratsfraktion die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie in Ingolstadt beantragt. Damals war der Antrag jedoch zurückgestellt worden. Man wollte den Ausgang der Gerichtsverfahren um die Einführung einer der Verpackungssteuer im baden-württembergischen Tübingen abwarten. Nun sind die Verfahren abgeschlossen und das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer abschließend für rechtmäßig befunden.
Ressourcen schonen
„Mehrweg ist – das braucht im Einzelnen nicht mehr wirklich ausgeführt zu werden – weiterhin ein Gebot der Stunde, um Ressourcen zu schonen und Müll, der unsere Landschaft, unsere Umwelt immer noch auf Generationen belastet, zu vermeiden“, begründet Christian Höbusch, Fraktionsvorsitzender der Ingolstädter Grünen, den Antrag. Und er ergänzt: „Mit jedem Umlauf einer Mehrwegverpackung in der Gastronomie verbessert sich deren CO2-Bilanz im Vergleich zu Einwegverpackungen.“
Verpflichtung zu Mehrwegverpackungen
Mehrwegverpackungen verbrauchen auf ihrem Lebensweg also weniger Rohstoffe und Energie und tragen damit weniger zum Klimawandel bei. Seit Januar 2023 sind Restaurants, Bistros und Supermärkte zwar gesetzlich verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Aber dies wird nur sehr eingeschränkt angeboten und nachgefragt. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen könnte hier einen Effekt zur Umsteuerung bewirken.
Erneuter Antrag
In Wiederholung des Antrags von vor anderthalb Jahren hat die Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN heute erneut die Erarbeitung einer Satzung zur Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie beantragt.
Der Antrag im Wortlaut
Ingolstadt, 24. Januar 2025
(Erneuter) Antrag Einwegverpackungssteuer
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
mit Antrag vom 3. Juli 2023 (V0614/23) haben wir beantragt, dass die Stadt Ingolstadt eine Satzung für eine örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie erarbeitet.
Im Hinblick auf die damals noch nicht abgeschlossene gerichtliche Prüfung der als Referenz herangezogenen Satzung der Universitätsstadt Tübingen nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. Mai 2023 und die dagegen eingelegte Verfassungsbeschwerde wurde die Behandlung dieses Antrages zurückgestellt.
Mit Beschluss vom 27. November 2024 (1 BvR 1726/23, vgl. Pressemitteilung des BVerfG Nr. 6/2025 vom 22. Januar 2025) hat das Bundesverfassungsgericht nun die örtliche Verpackungssteuer der Universitätsstadt Tübingen für rechtmäßig befunden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir erneut – als Wiederholung unseres Antrages vom 3. Juli 2023 – denAntrag:
Die Stadt Ingolstadt erarbeitet eine Satzung zur Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie und legt diese dem Stadtrat zu Verabschiedung vor.
Begründung:
Zur Begründung nehmen wir ausdrücklich Bezug auf unseren Antrag vom 3. Juli 2023 und verweisen im Übrigen auf die zutreffenden, ausführlichen Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts in seinem Beschluss vom 27. November 2024.
PDF-Dokument 20250124 Einwegverpackungssteuer_erneuter Antrag CH
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