Ingolstadt möchte eine offene und tolerante Stadt sein und ist es auch in vielen Bereichen. Ein weiterer Baustein dafür ist eine moderne und diskriminierungsfreie Kommunikationsform der Verwaltung, wie sie in anderen Städten und Gemeinden bereits üblich ist.
Die Anwendung einer geschlechtersensiblen Sprache hat zum Ziel, eine diskriminierungsfreie Sprache allen sozialen Geschlechtern gegenüber aktiv ins Bewusstsein zu rücken. Die Fraktion hat nun beantragt, dass die Stadt Ingolstadt in ihrer internen und externen Kommunikation zukünftig geschlechtergerecht formuliert.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Ingolstadt, 28. Januar 2022
Verwendung von gendersensibler Sprache bei der Stadt Ingolstadt
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
zur nächsten Stadtratssitzung stellen wir den Antrag, gendersensible Sprache in Ingolstadt nach dem Vorbild moderner Stadtverwaltungen wie München zu etablieren.
Der Stadtrat möge beschließen:
- Die Verwaltung entwickelt einen Leitfaden bezüglich der Verwendung von gendersensibler Sprache zur internen und externen Kommunikation. Empfohlen wird eine alle Geschlechter umfassende Formulierung (z.B. Studierende, Beschäftigte). Ist dies nicht möglich, sollte der Genderstar * (z.B. Bürger*innen) verwendet werden.
- Jeglicher Schriftverkehr der Verwaltung wird zukünftig geschlechtergerecht formuliert, bereits bestehende Medien werden dementsprechend überarbeitet. Insbesondere geht es um E-Mails, Präsentationen, Informationsmaterial, Presseartikel, Hausmitteilungen, Briefe und Antragsformulare.
- Eine Anpassung beziehungsweise sprachliche Überarbeitung und damit geschlechterneutrale Gestaltung erfolgt zeitnah für die Website der Stadt.
- Die Verwaltung soll auch im Rahmen der städtischen Beteiligungen und Mitgliedschaften das Thema geschlechtersensible Sprache thematisieren und vorantreiben.
Begründung:
Eine geschlechtersensible Sprache dient zum einen der Repräsentation aller Personen und zum anderem der bewussten Auseinandersetzung mit Sprache, wodurch auch veraltete Rollenklischees und Stereotypen aufgebrochen werden.
Die Anwendung einer geschlechtersensiblen Sprache hat zum Ziel, eine diskriminierungsfreie Sprache allen sozialen Geschlechtern gegenüber aktiv ins Bewusstsein zu rücken. Auch Ingolstadt sollte als tolerante und offene Stadt diskriminierungsfrei kommunizieren, entsprechend dem Vorbild moderner Verwaltungen wie beispielsweise der Landeshauptstadt München.
Der Bundesgesetzgeber hat im Personenstandsgesetz (PStG) mit Wirkung vom 22.12.2018 folgende Möglichkeiten für Einträge im Geburtenregister geschaffen: weiblich, männlich, divers, ohne Angabe. Er setzt damit die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) vom 10.10.2017 um. Das BVerfG gab darin als Leitsätze vor:
- Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) schützt die geschlechtliche Identität. Es schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen.
- Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG schützt auch Menschen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, vor Diskriminierungen wegen ihres Geschlechts.
- Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, werden in beiden Grundrechten verletzt, wenn das Personenstandsrecht dazu zwingt, das Geschlecht zu registrieren, aber keinen anderen positiven Geschlechtseintrag als weiblich oder männlich zulässt.
Für die Landeshauptstadt München ergab sich aus diesen Leitsätzen die Erfordernis, die geschlechtergerechte Sprache weiterzuentwickeln und den mündlichen sowie den schriftlichen Sprachgebrauch entsprechend anzupassen. Im dienstlichen Schriftverkehr sowie bei städtischen Bekanntmachungen, Publikationen und Veröffentlichungen aller Art formuliert die Landeshauptstadt München Texte im Sinne der sprachlichen Erfüllung des Gleichstellungsgebots. Seit Ende 2019 werden Personen entweder geschlechterdifferenziert unter Nennung der weiblichen Form an erster Stelle (z.B. Bürgerinnen und Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) oder geschlechterneutral angesprochen (z.B. die Bediensteten, die Dienstkräfte). Für die Darstellung geschlechtlicher Vielfalt können entweder der Genderstern oder das Gender Gap verwendet werden (Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter_innen).
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kürten
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Agnes Krumwiede, Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth
Neuste Artikel
Haushalt
Sparen ohne Kahlschlag
BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN plädieren für differenzierte Einschnitte und Milderung von Kürzungen anstelle der Streichung ganzer Budgets – wie etwa bei den freiwilligen Leistungen der Stadt in Bezug auf Kultur, Jugendparlament und Klimabeirat. Einsparungspotential sehen sie bei Schulbauprojekten, Reduzierung von Baustandards und Verzögerung bei Straßensanierungen. Auf der Einnahmenseite wird eine Erhöhung der Grundsteuer als unvermeidbar gesehen, aber nicht rückwirkend.
Ehrenbezeichnung für Christian Scharpf
Ehrenbezeichnung Alt-OB für Christian Scharpf
Über alle Parteizugehörigkeiten hinweg hat sich Christian Scharpf um das demokratische konstruktive Zusammenwirken in der politischen Arbeit verdient gemacht.
Stadtratssitzung
Änderungsantrag zu TOP 3 der Sitzung des Stadtrats am 3. Juni 2025
Die Kürzungen im Zeitraum der Finanzplanung bis einschließlich 2029 umfassen alle Bereiche. Auch der Bürgerhaushalt, der Etat des Jugendparlaments und der Klimaprojektfonds sind betroffen. Bei den genannten Institutionen der Bürgerbeteiligung soll aber mehr als nur gekürzt werden. Die Verwaltung schlägt in der aktuellen zweiten Konsolidierungsrunde das vollständige „Einfrieren“ des Bürgerhaushalts vor, was de facto die radikale Abschaffung des BZA-Etats auf Jahre hinaus bedeutet. Mit einer drohenden radikalen Kürzung-, bzw. Abschaffung des Etats von 30.000 Euro auf Null Euro sieht sich auch das Jugendparlament durch den Verwaltungsvorschlag konfrontiert. Dem Klimaprojektfonds droht ebenfalls das Aus.
Ähnliche Artikel