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Bei der Messung von Luftschadstoffen sind die Werte an individuellen Mess-Stationen entscheidend und nicht Mittelwerte – so hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) aktuell geurteilt. Die Stadtratsfraktion der GRÜNEN sieht ihre Forderung für Ingolstadt nach mehr Mess-Stationen für Luftschadstoffe und für „messen statt rechnen“ durch das EuGH-Urteil bestätigt.
Der Stadtrat hatte im Dezember 2018 auf Antrag der GRÜNEN beschlossen, dass Schadstoffmessungen künftig direkt an den besonders verkehrsbelasteten und nutzersensiblen Orten durchzuführen sind (hierkann man den Antrag nachlesen). Schon lange war parteiübergreifend kritisiert worden, dass in Ingolstadt die Belastungen nur an der Mess-Station des Landesamtes für Umwelt (LfU) an der Rechbergstraße gemessen und auf dieser Grundlage für die ganze Stadt hochgerechnet würden.
Bei der Messung von Luftschadstoffen in Europa gelten nach dem Urteil des EuGH von Mittwoch strenge Vorgaben. Mess-Stationen müssen so eingerichtet werden, dass sie Luftwerte über die Orte liefern, die am stärksten belastet sind. Der EuGH hat klargestellt, dass bei der Messung keine Durchschnittswerte gelten, sondern die höchsten Belastungen ermittelt werden müssten – also: messen statt rechnen.
DIE GRÜNEN haben den Umweltreferenten nun um einen Bericht gebeten, wie die Gespräche mit der bayer. Regierung dazu bisher verlaufen sind. Diese hätte zusätzliche Mess-Stationen setzen oder selbst regelmäßig zusätzliche Messungen vor Ort durchführen sollen. Das scheint das LfU wohl nicht so zu sehen. Gegebenenfalls muss die Stadt nun in eigener Regie tätig werden.
Das EuGH-Urteil unterstützt die Notwendigkeit der Messungen und die bayer. Behörden müssen gegebenenfalls auch die eigene Politik ändern. Denn: Die Bürgerinnen und Bürger besonders an den belasteten Straßen haben ein Recht auf Information zur Schadstoffbelastung vor ihrer Tür. Kategorien:
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