Betrachtung der Einnahmenseite und Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage
Die finanzielle Situation der Stadt Ingolstadt macht Sparmaßnahmen dringend notwendig. Gleichermaßen muss die Einnahmenseite des städtischen Haushalts in die Überlegungen einbezogen werden, auch nach Vorgaben der Regierung. Im folgenden Antrag stehen daher Gewerbesteuer und Grundsteuer B im Fokus. Zudem bittet die Ingolstädter Wirtschaft, vertreten durch die IHK, angesichts der wirtschaftlichen Gesamtlage um Augenmaß bei der Bildung des Gewerbesteuerhebesatzes. Hierzu soll das Finanzreferat eine Entscheidungsgrundlage erarbeiten.
Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für die Wirtschaftsstruktur in Ingolstadt
„Wir wollen auf Grund der gegenwärtigen und zukünftigen Bedeutung der KMU für eine stabile Wirtschaftsstruktur in Ingolstadt die KMU [daher] nicht über Gebühr belasten und stimmen im Ergebnis mit der Analyse der Ingolstädter Wirtschaft, der IHK, überein.“
Christian Höbusch, Stadtrat BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Der Antrag im Wortlaut
Stadt Ingolstadt
Herrn Oberbürgermeister
Dr. Michael Kern
Rathaus
85049 Ingolstadt 2Ingolstadt, 14. Oktober 2025
Prüfungsantrag: Gewerbesteuer senken – Grundsteuer B erhöhen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
im Zuge der laufenden Haushaltskrise sind wir nach den Vorgaben der Regierung insbesondere auch gehalten, die städtischen Einnahmequellen stärker zu berücksichtigen. Im interfraktionellen Arbeitskreis, dem Finanzausschuss und auch in der Stadtratsvollversammlung haben wir hierüber schon mehrfach diskutiert, aber ohne dass wir hier eine wirklich strategische Ausrichtung unseres Vorgehens gefunden hätten.
Insbesondere die für unsere momentane Haushaltsmisere hauptverantwortliche Gewerbesteuer und die Grundsteuer B stehen als große Einnahmepositionen dabei im Fokus. Die Grundsteuer B wurde kürzlich im Zuge der Grundsteuerreform möglichst aufkommensneutral auf einen Hebesatz von 475 angepasst. Die Gewerbesteuer liegt aktuell bei einem Satz von 400.
Zur Einordnung dieser Werte ist ein interkommunaler Vergleich hilfreich. Das Mittel aller kreisfreien Städte in Bayern im Jahr 2024 lag bei der Gewerbesteuer bei 459, das der Grundsteuer B bei 498. In der Größenklasse der Stadt Ingolstadt (100.000 bis unter 200.000 Einwohnerinnen und Einwohner) liegt das Mittel der Gewerbesteuer 2024 bei 423, bei der Grundsteuer B bei 456. In den darüber liegenden Größenklassen kreisfreier Städte (200.000 bis 500.000 sowie 500.000 und mehr) liegen die Sätze der Grundsteuer B bereits gut um 500.
Es zeigt sich aus diesem Vergleich für die weitere Stabilisierung der Einnahmenseite des Haushaltes der Stadt Ingolstadt noch ein Gestaltungsspielraum, der sich deutlich im Rahmen des interkommunalen Vergleiches ergibt.
Die Gewerbesteuerveranlagung des maßgeblichen Steuerschuldners in Ingolstadt erfolgt nicht direkt in der Stadt, sondern über die Konzernveranlagung. Die Veranlagung der Grundsteuer B erfolgt demgegenüber direkt über die Stadt Ingolstadt aufgrund der örtlichen Begebenheit der zu besteuernden Grundstücke und hat damit eine größere Unmittelbarkeit.
Dagegen fällt die Gewerbesteuer der Klein- und Mittelunternehmen (KMU) direkt in Ingolstadt an. Auch aus diesem Grund forderte die Ingolstädter Wirtschaft, vertreten durch die örtliche IHK, auch das rechte Augenmaß bei der Bildung des Gewerbesteuerhebesatzes, das der allgemein schwierigen Wirtschaftslage Rechnung trägt.
Wir wollen auf Grund der gegenwärtigen und zukünftigen Bedeutung der KMU für eine stabile Wirtschaftsstruktur in Ingolstadt die KMU daher nicht über Gebühr belasten und stimmen im Ergebnis mit der Analyse der Ingolstädter Wirtschaft, der IHK, überein.
Wir sollten uns in diesem Zusammenhang auch keine Denkverbote auferlegen. So könnte durchaus daran gedacht werden, zur Stärkung und Entlastung der KMU die Gewerbesteuer – eventuell auch temporär für einen Zeitraum von 5 Jahren – abzusenken. Eine Anpassung der Grundsteuer B ist dagegen aus unserer Sicht unumgänglich, da dies neben den dringend benötigten Einnahmen auch mehr Stabilität des Haushaltes nach sich ziehen würde.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden
Prüfungsantrag:
Die Stadt Ingolstadt (das Finanzreferat) stellt dem Stadtrat als Grundlage für seine weiteren Beratungen und Entscheidungen dar, wie sich (Vorschlag: 3er Schritte oder 5er-Schritte in Matrix-Darstellung) Veränderungen der Gewerbesteuer nach unten und der Grundsteuer B nach oben zueinander verhalten, um insgesamt rechnerische Mehreinnahmen von bis zu 10 Mio. EUR zu erzielen.
Dem Stadtrat soll damit eine Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt werden, um in den weiteren Runden der Haushaltskonsolidierung fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Höbusch
Der Antrag zum Download als PDF
Prüfungsantrag: Gewerbesteuer senken – Grundsteuer B erhöhen