Richtlinien für die Bezirksausschüsse ändern


Jeder der 12 Bezirksausschüsse in Ingolstadt hat ein Budget, das – im Rahmen der gültigen Richtlinien – in eigener Verantwortung verwaltet und ausgegeben werden kann. Deutlich mehr als die Hälfte der Maßnahmen betrifft die Gestaltung des öffentlichen Raums und hier sehr oft Arbeiten, die dann vom Gartenamt ausgeführt werden.

Nicht in den Richtlinien vorgesehen ist jedoch der Unterhalt, der meist nach Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen anfällt. Denn der Unterhalt liegt weiterhin in der Zuständigkeit und Verantwortung des Gartenamtes.

Hier sieht die Stadtratsfraktion der Grünen Änderungsbedarf. Sie hat deshalb beantragt, die Vollzugsrichtlinien zum Bürgerhaushalt entsprechend zu ergänzen: Die Folgekosten für den Unterhalt sollen für die ersten Jahre in die Hände der Bezirksausschüsse kommen. Dadurch wird einerseits deren Etat, der in vielen Jahren nicht vollständig ausgeschöpft werden kann, besser ausgenutzt. Und das Gartenamt wird bei Budget und Arbeitskräften entlastet, die bei anderen, auch den notwendigen konzeptionellen und zukunftsgerichteten Aufgaben effektiver eingesetzt werden können.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Ingolstadt, 9. Mai 2023

Ergänzung Vollzugsrichtlinien zum Bürgerhaushalt

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

nicht nur in den vergangenen Corona-Jahren wurden die den Bezirksausschüssen durch den Stadtrat zur Verfügung stehenden Mittel, zuletzt im Haushalt 2023 erneut 1 Mio. EUR, durch die Bezirksausschüsse nicht ausgeschöpft. Dabei betreffen weit mehr als die Hälfte der beantragten, beauftragten Maßnahmen aus den Bezirksausschüssen auf der Grundlage des Bürgerhaushaltes Maßnahmen im öffentlichen Raum und weit überwiegend in Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Gartenamtes.

Hinzu kommt, dass im Gesamtbudget des Gartenamts auch die laufenden Unterhaltskosten für die aus den Bezirksausschüssen beantragten, beauftragten Maßnahmen abgebildet werden müssen, was durch die notwendige Abbildung im städtischen Haushalt zusätzlich zu Verzögerungen führt.

Vor diesem Hintergrund und zur Erweiterung der Möglichkeiten unserer Bezirksausschüsse stellen wir folgenden

Antrag:

In die Vollzugsrichtlinien zum Bürgerhaushalt vom 01.01.2022 wird aufgenommen, dass neben den Investitions-/Beschaffungskosten für die jeweilige Maßnahme auch die Betriebs-/Unterhaltungs-/Instandsetzungskosten für mindestens 5 Jahre übernommen werden.

Begründung:

Wie bei jeder Maßnahme, insbesondere im baulichen Bereich, müssen auch bei investiven Maßnahmen aus dem Bürgerhaushalt nicht nur die reinen Beschaffungs- oder Herstellungskosten, sondern auch die weiteren Kosten im „Lebenszyklus“ kalkuliert und finanziert werden. Diese Kosten bleiben aktuell bei Maßnahmen aus dem Bürgerhaushalt außen vor.

Zur Transparenz und Kostenwahrheit gehören diese Kosten für die Bezirksausschüsse auch, mindestens für 5 Jahre kalkuliert und für die abschließende (Projekt-)Entscheidung des Stadtrates dargelegt. Damit kann nicht nur den Bezirksausschüssen ein geschärftes Verständnis für die beschlossenen Maßnahmen und aktuell deren Folgekosten für den sonstigen städtischen Haushalt vermittelt werden, sondern – wenn diese Kosten den Investitionskosten aus dem Bürgerhaushalt zugerechnet und aus diesem dann auch für die Mindestdauer von 5 Jahren finanziert werden müssen – auch eine bessere jährliche Ausschöpfung des Bürgerhaushaltes erreicht werden.

Das Budget des Gartenamtes könnte demgegenüber entlastet und die aktuell anfallenden Unterhaltskosten für Investitionen aus dem Bürgerhaushalt für andere Aufgaben – etwa die strategische Grünflächenentwicklung und weitere konzeptionelle Arbeiten – eingesetzt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender)

Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Agnes Krumwiede, Stephanie Kürten, Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth

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