Fraktion für Überprüfung einer teilweisen Öffnung des Landesgartenschau-Geländes in diesem Jahr
Das von der Landesregierung erlassene Verbot von Großveranstaltungen hat auch die Landesgartenschau Ingolstadt 2020 getroffen. Sie konnte nicht – wie geplant – am letzten Freitag eröffnet werden und ist vorerst auf nächstes Jahr verschoben.
In Zeiten der Corona-Krise ist die diesjährige Absage einerseits verständlich, da mit größeren Menschenansammlungen auf dem Gelände zu rechnen ist. Andererseits ist es gerade in diesen Zeiten wiederum schade, dass der Bevölkerung der umliegenden Stadtviertel ein an sich nutzbares Naherholungsgelände nicht zur Verfügung steht. Und das umso mehr, als die Sommerferien dieses Jahr wahrscheinlich zuhause verbracht werden müssen.
Um hier Abhilfe wenigstens in einer abgespeckten Version zu schaffen, bittet die Grüne Stadtratsfraktion um Überprüfung, welche Bereiche des Geländes unter welchen Bedingungen bereits dieses Jahr geöffnet werden könnten.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Ingolstadt, 28. April 2020
Teilweise Öffnung des Geländes der Landesgartenschau
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
obwohl die entscheidende Sitzung des Aufsichtsrats am 7. Mai 2020 noch aussteht, ist bereits jetzt durch das von der Landesregierung erlassene allgemeine Verbot von Großveranstaltungen klar, dass die Landesgartenschau Ingolstadt 2020 (LGS) auf das nächste Jahr verschoben werden muss.
Das 23 Hektar große Gelände wird nach der LGS den Bewohnern der umliegenden Stadtviertel als Park zur Verfügung stehen. Durch die Verschiebung der Eröffnung müssen die Menschen im stark verdichteten Nordwesten der Stadt nun ein weiteres Jahr auf die dringend benötigte Erholungsfläche im Grünen warten.
Wohnortnahes Grün ist im Jahr 2020 unter den besonderen Umständen der Corona-Krise aber gerade besonders wichtig. Heuer werden viele Menschen die Sommerferien zuhause verbringen, wodurch der Druck auf Parks und öffentliche Naherholungsgebiete stark zunehmen wird. Besonders Familien ohne eigenen Garten sind auf öffentliche Grünflächen für Sport- und Freizeitaktivitäten angewiesen, um den Bewegungsdrang zu stillen und Stress abzubauen.
Es ist daher aus unserer Sicht der Öffentlichkeit kaum zu vermitteln, dass BürgerInnen im Sommer und Herbst des Corona-Jahres vor den verschlossenen Toren eines dringend benötigten Parks stehen werden.
Wir schlagen deshalb vor, unter Wahrung der steuer- und förderrechtlichen Interessen der LGS Ingolstadt verschiedene Varianten einer teilweisen Öffnung des Geländes für die Allgemeinheit zu prüfen.
Es ist dabei zu beurteilen, welche Bereiche geeignet sind, nach einer vorübergehenden Nutzung in dieser Saison für die Eröffnung im nächsten Jahr mit entsprechenden Maßnahmen aufgefrischt zu werden.
Die partielle Öffnung müsste selbstverständlich auch den Vorgaben des Infektionsschutzes (Abstand auf Wegen, Begrenzung der Besucheranzahl auf dem Gelände) genügen bzw. im Laufe des Jahres bei Lockerungen der Auflagen angepasst werden.
Das Gelände ist nur tagsüber geöffnet.
Die Pflege der Anbauflächen wird auf das Nötigste beschränkt. Der Wuchs der Bäume und Büsche entwickelt sich dabei vielleicht nach einem Jahr sogar noch schöner für die Schau.
Die Attraktionen, wie z.B. die Anlagen der Partnerstädte, sind von der Öffnung ausgenommen.
Veranstaltungen auf dem Gelände finden nicht statt.
Es sind verschiedene Varianten zu prüfen mit dem Ziel, eine möglichst großzügige Öffnung des Geländes über den Sommer und Herbst hin zu erreichen.
Die Variante, die gesamte Fläche einfach ein Jahr unter Verschluss zu halten, ist vor dem Hintergrund der geschilderten Bedürfnisse, besonders der Situation von Familien und Senioren im Corona-Jahr, der Bevölkerung nicht zu vermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender)
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