Grüne Fraktion beantragt Prüfung der Potenziale für die Umnutzung leerstehender Flächen in der Altstadt zu Wohnraum
Wohnraum ist – wie in vielen anderen Städten – auch in Ingolstadt knapp. Auf der anderen Seite gibt es Leerstand bei Büro- und Gewerbeflächen, vor allem in der Altstadt. Wer aufmerksam durch die Innenstadt geht, kann das an einigen Stellen beobachten.
Warum sollte man nicht beides einmal zusammen betrachten? Kann man leerstehende oder kaum genutzte Flächen nicht in Wohnraum umwandeln? Das ist zwar nicht so einfach umzusetzen, denn es sind etliche Vorgaben zu Planungsrecht, Brand- und Schallschutz etc. zu berücksichtigen. Auch wird sich nicht jede freie Einheit zur Umwandlung in Wohnungen eignen, gerade in den Erdgeschossen der Gebäude. Aber eine Umnutzung von Bestandsflächen würde weiteren Flächenverbrauch sparen und eine klimaorientierte Wohnraumpolitik unterstützen.
Die Grüne Fraktion hat nun einen Prüfauftrag an die Verwaltung zum Beschluss im Stadtrat formuliert. Es soll zunächst festgestellt werden, wo es in der Innenstadt überhaupt potenziell geeignete Objekte gibt, welche Voraussetzungen besonders relevant sind und wie die Eigentümer für eine Umwandlung gewonnen werden können.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Ingolstadt, 21. Juli 2026
Potenziale für die Umnutzung von leerstehenden Flächen zu Wohnraum prüfen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Ingolstadt benötigt zusätzlichen Wohnraum. Gleichzeitig verändern Homeoffice, Digitalisierung und der Strukturwandel im Einzelhandel die Nachfrage nach Büro- und Gewerbeflächen, was zu Leerständen oder Unternutzungen, vor allem in der Altstadt, führt.
Der Stadtrat möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen,
1. in welchem Umfang in der Ingolstädter Altstadt Potenziale bestehen, leerstehende Büro-, Laden- und sonstige Nichtwohnflächen (vorrangig in Obergeschossen) in Wohnraum umzunutzen;
2. welche bestehenden Beratungs-, Genehmigungs- und Förderangebote Eigentümerinnen und Eigentümer hierfür nutzen können;
3. welche rechtlichen, technischen, wirtschaftlichen und städtebaulichen Voraussetzungen bei solchen Umnutzungen in Ingolstadt besonders relevant sind;
4. ob sich geeignete Pilotvorhaben identifizieren lassen, sofern Eigentümerinnen und Eigentümer freiwillig mitwirken.
Die Verwaltung soll dabei insbesondere darstellen:
- mögliche Förderzugänge, insbesondere das KfW-Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (Nr. 266);
- mögliche Auswirkungen auf die Nutzungsmischung, wobei Erdgeschossanlagen in der Fußgängerzone primär für Handel und Gewerbe zu sichern sind;
- sowie eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen.
Begründung:
Die Umnutzung geeigneter Bestandsflächen ist ein ergänzender Baustein einer flächensparenden und klimaorientierten Wohnraumpolitik. Sie begrenzt den Flächenverbrauch, reduziert Emissionen aus Abriss und Neubau und entspricht den Prinzipien der ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft. Dabei ersetzt dieser Ansatz weder den kommunalen noch den geförderten Wohnungsbau, sondern ergänzt ihn dort, wo Gebäude und Lage es zulassen.
Die Umsetzung solcher Vorhaben ist jedoch komplex. Planungsrecht, Brandschutz, Schallschutz, Barrierefreiheit und Wirtschaftlichkeit müssen integriert betrachtet werden.
Seit dem 1. Juli 2026 bietet die KfW mit dem Programm „Gewerbe zu Wohnen“ (Nr. 266) finanzielle Anreize für die Umwandlung von Nichtwohngebäuden in Wohnraum. Diese Förderung kann private und kommunale Investitionen erleichtern, setzt aber eine fundierte Prüfung der baurechtlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit voraus.
Andere Städte, wie etwa München mit der geplanten Umbauagentur, setzen bereits auf koordinierte Erfassung und Beratung von Bestandsflächen. Für Ingolstadt ist zu prüfen, wie eine Aktivierung geeigneter Flächen innerhalb bestehender Verwaltungsstrukturen realisiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Nathalie Argus
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Dr. Christoph Spaeth (Fraktionsvorsitzender), Petra Kleine, Agnes Krumwiede, Maria Segerer