Grüne Fraktion beantragt Beibehaltung der personellen Ressourcen Bei den vorgesehenen Sparmaßnahmen im städtischen Haushalt sind nun auch die Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle sowie die Integrationsbeauftragten für Inklusion und Integration in den Blickpunkt gekommen. Auch hier soll gespart werden, indem die personelle Abdeckung noch weiter gekürzt wird. Integration, Inklusion, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit dienen nicht nur den Betroffenen selbst, sondern haben positive Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie auf das wirtschaftliche Potenzial unserer Stadt. Sie sorgen für mehr Chancengleichheit und soziale Teilhabe für alle Mitbürgerinnen und Mitbürger unserer Stadt. Diese Stärkung unserer Demokratie sollten wir nicht beschneiden. Mit der Arbeit dieser vier Bereiche werden auch Pflichtaufgaben abgedeckt, dafür müssen dann auch genügend Stunden vorgesehen werden. Deshalb hat die Grüne Fraktion heute beantragt, die personelle Ausstattung für Gleichstellung, Inklusion, Integration und Antidiskriminierung nicht weiter zu kürzen. Hier der Beitrag im Wortlaut: Ingolstadt, 24. Juli 2026 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsstelle, Inklusions- und Integrationsbeauftragte sind zentrale Bausteine unserer Stadtverwaltung. Sie sorgen dafür, dass Chancengleichheit, gesellschaftliche und soziale Teilhabe für alle Bürgerinnen und Bürger gewährleistet sind. Damit leisten sie wertvolle Arbeit zur Stärkung unserer Demokratie und zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Integration, Inklusion, Gleichstellungs- und Antidiskriminierungsarbeit dienen nicht nur den Betroffenen selbst, sondern haben positive Auswirkungen auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie auf das wirtschaftliche Potenzial unserer Stadt. Dieser Effekt wurde in zahlreichen Studien belegt, u.a. in der Studie „Teilhabe in der Einwanderungsgesellschaft“ von 2024 des Deutschen Zentrums für Integrations- und Migrationsforschung (DeZIM).[1] Bei der Gleichstellung ergeben sich auch einige Pflichtaufgaben aus dem Bayerischen Gleichstellungsgesetz (BayGlG), darin […]