Vorbei ist die warme Jahreszeit, in der man gern und lange draußen sitzen mag. Mit Sorge blickt die Gastronomie in Zeiten der Corona-Pandemie auf die fallenden Temperaturen. Die Zahl der Gäste wird sich verringern, viele werden nicht mehr kommen, da sie sich nicht in Innenräumen aufhalten möchten. Da stellt sich fast zwangsläufig die Frage, wie Außengastronomie möglichst gästefreundlich angeboten werden kann.
Mit einem Änderungsantrag für den morgigen Sport- und Veranstaltungsausschuss spricht sich die Fraktion gegen die Aussetzung des Verbotes von Heizpilzen und Wärmestrahlern aus. Stattdessen soll nach anderen Lösungen Ausschau gehalten werden, die weder klimaschädlich noch Energiefresser sind, Heizpilze sind das nun mal. Als Alternative bringt die Fraktion wiederaufladbare Sitzkissen mit Infrarot-Technologie ins Spiel. Diese Kissen streuen die Wärme nicht ziellos und großflächig, sondern heizen nur dort, wo sie dies auch tun sollen.
Hier der Änderungsantrag im Wortlaut:
Ingolstadt, 29. September 2020
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
wir stellen für die Sitzung des Ausschusses für Sport, Veranstaltungen und Freizeit am 30.09.2020 folgenden Änderungsantrag bzgl. der geforderten Corona-Gastro-Hilfe:
Antrag:
Statt das Verbot von Heizpilzen und Wärmestrahlern bis zum 1. April 2021 als pandemiebedingte Hilfsmaßnahme auszusetzen, bitten wir, eine klimafreundlichere Alternative in Betracht zu ziehen: wiederaufladbare Heizkissen mit Infrarot-Technologie.
Egal ob elektrisch oder gasbetrieben – Heizpilze und Wärmestrahler sind nicht umsonst als Klimakiller oder Energiefresser verboten worden. Sie heizen den Planeten und weniger die Gäste. Heizkissen mit Infrarot-Technologie hingegen wärmen punktgenau und über Stunden. Es gibt sie nicht nur für den Haus-, sondern auch für den Gastrobedarf. Da sie energie- und klimafreundlich sind, entfällt eine mögliche CO2-Kompensation seitens der Stadt.
Wir bitten weiterhin zu prüfen, inwieweit man bzgl. der Heizkissen-Variante finanzielle Anreize oder Unterstützung für Gastronomen anbieten kann, da der Anschaffungspreis pro Kissen je nach Anbieter und Ausführung bei ca. 100 Euro liegt.
Begründung:
Will man mit Heizpilzen wirksam seinen Außenbereich bestücken, so kommt wegen den gebotenen Abstandsregeln 1 Heizpilz auf 4 bis max. 6 Gäste – bei 50 Außenplätzen hieße das 8 bis 12 Elektro- oder Gasheizpilze. Bei Neuanschaffung der Geräte für den Winter 2020 entspricht das einer Investition von rund 1000 Euro. Da es sich ja nur um eine vorübergehende Corona-Hilfe für Gastronomen handelt, soll im kommenden Jahr die Heizpilzverordnung wieder in Kraft treten, d.h. die Geräte müssen entsorgt bzw. können nicht mehr im Außenbereich genutzt werden.
Für Heizkissen hingegen ist eine Investition von 100 Euro pro Platz zu tätigen, macht 5000 Euro bei 50 Plätzen. Diese Investition ist nachhaltig, da die Kissen nicht genehmigungspflichtig sind, 10 Jahre halten und auch schon für den kommenden Winter weit unter den Energiekosten von Heizpilzen liegen werden.
Das kurzzeitige Aussetzen der Heizpilzverordnung wirkt sich aus unserer Sicht als Kaufanreiz für energetisch bedenkliche Gerätschaften aus und erweckt zudem die Erwartungshaltung, dass es auch im kommenden Jahr eine Ausnahme geben könnte, denn ob sich bis dahin die Situation für die Gastrobranche wesentlich verändert hat, darf aus heutiger Sicht bezweifelt werden.
CO2-Kompensationen sind keine Lösung, denn sie verschieben das Problem nur in andere Regionen. Wir müssen unsere Gewohnheiten und Annehmlichkeiten verändern und nicht dafür zahlen, um weiter zu machen wie bisher! Sobald es klimafreundlichere Alternativen gibt wie in diesem Fall (Heizkissen statt Heizpilze), sind diese zu bevorzugen und umzusetzen. Wir GRÜNEN sind der Auffassung, dass wir zwei so wichtige Dinge wie „Corona-Hilfe für Gastronomen“ und „Klimaschutz“ nicht gegeneinander ausspielen dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Kürten, Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Agnes Krumwiede, Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth
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