Aufzeichnung des Livestreams öffentlicher Stadtratssitzungen


Öffentliche Sitzungen des Stadtrats werden seit geraumer Zeit in einem Livestream übertragen, den man über die Homepage der Stadt live mitverfolgen kann. Allerdings besteht bisher leider noch keine Möglichkeit, die Sitzung bei späterer Gelegenheit noch einmal anzusehen, wenn man die Live-Übertragung z.B. aus beruflichen Gründen nicht mitverfolgen kann.

Eine dauerhafte Bereitstellung der Aufzeichnungen in einer Mediathek widerspricht dem bayerischen Datenschutz, eine befristete Abrufbarkeit jedoch nicht. So haben andere größere Städte in Bayern mittlerweile beschlossen, die Aufzeichnungen für wenige Wochen in einer Mediathek zum Abruf zur Verfügung zu stellen. Das ist ein zeitgemäßes und auch datenschutzkonformes Verfahren.

Die Grüne Fraktion hat heute beantragt, die Sitzungen des Stadtrats in Zukunft aufzuzeichnen und für eine begrenzte Zeit in einer Mediathek der interessierten Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.


Hier der Antrag im Wortlaut:

Ingolstadt, 23. Juni 2026


Aufzeichnung und zeitversetzte Abrufbarkeit öffentlicher Stadtratssitzungen


Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
der Stadtrat Ingolstadt überträgt seine öffentlichen Sitzungen bereits per Livestream. Wer die Sitzung nicht live verfolgen kann, hat aber derzeit keine Möglichkeit, sie später anzuschauen. Andere bayerische Städte haben dieses Problem bereits gelöst: Der Stadtrat Augsburg beispielsweise hat im Februar 2024 einstimmig beschlossen, seinen Livestream um eine Mediathek zu ergänzen. Die Aufzeichnungen sind dort für sechs Wochen abrufbar, danach werden sie gelöscht. München und Würzburg verfahren ähnlich. Die Sechs-Wochen-Frist entspricht dem bayerischen Datenschutzrahmen und hat sich in der Praxis bewährt.


Wir beantragen daher:

  1. Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates Ingolstadt werden künftig zusätzlich zum bestehenden Livestream aufgezeichnet.
  2. Die Aufzeichnungen werden in einer Mediathek für die Dauer von sechs Wochen zum Abruf für jedermann bereitgestellt. Nach Ablauf dieser Frist sind sie zu löschen.
  3. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, die technische und organisatorische Umsetzung zu prüfen und dem Stadtrat einen Umsetzungsvorschlag vorzulegen.


Begründung

Wer an der Übertragung der Sitzungen nicht live teilnehmen kann – sei es wegen Arbeit, Familie oder anderen Verpflichtungen –, hat derzeit keine Möglichkeit, Sitzungen nachzuverfolgen. Eine Mediathek mit zeitversetztem Abruf schließt diese Lücke. Sie stärkt die demokratische Teilhabe, ohne zusätzliche Präsenzpflichten zu schaffen. Der technische Mehraufwand gegenüber dem bestehenden Livestream ist gering. Die Umsetzung ist mit vertretbarem Ressourceneinsatz möglich. Die Sechs-Wochen-Frist ist datenschutzrechtlich erprobt und verhältnismäßig. Sie gibt Bürgerinnen und Bürgern ausreichend Zeit zur Nachverfolgung, ohne eine dauerhafte Archivierung zu erfordern.

Mit freundlichen Grüßen

Nathalie Argus

Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Dr. Christoph Spaeth (Fraktionsvorsitzender), Petra Kleine, Agnes Krumwiede, Maria Segerer