Grüne Fraktion beantragt Einsatz des Oberbürgermeisters für Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten
Der Einzelhandel hat durch die Corona-Pandemie teilweise dramatische Umsatzeinbußen verzeichnen müssen. Viele haben sich in Ingolstadt Gedanken darüber gemacht, mit welchen Maßnahmen man den Einzelhandel in unserer Stadt unterstützen und drohende Insolvenzen verhindern könnte. Um über die verschiedenen Vorschläge zu diskutieren, wurde seitens der Stadt auch ein „Runder Tisch Verkaufsoffener Sonntag“ einberufen.
Weitere verkaufsoffene Sonntage hält die Grüne Stadtratsfraktion in Übereinstimmung mit den christlichen Kirchen aber nicht für die richtige Lösung. Die Fraktion favorisiert eine andere Möglichkeit, nämlich das Dämmershopping an mindestens vier Abenden im Jahr. Wegen des Ladenschlussgesetzes ist die Umsetzung derzeit jedoch nicht möglich. Gerade in besonderen Zeiten wie der Corona-Pandemie sollten die Ladenschlusszeiten aber vorübergehend flexibler gestaltet werden.
Damit die Dämmershopping-Abende 2021 in Ingolstadt (und anderswo) durchgeführt werden können, beantragen die beiden Fraktionsvorsitzenden, dass sich der Oberbürgermeister bei der Bayerischen Staatsregierung für die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen einsetzt.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Ingolstadt, 30. Juni 2020
Dämmershopping 2021
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Corona-Pandemie hat zu dramatischen Umsatzrückgängen im Einzelhandel unserer Stadt geführt. Viele Gedanken wurden und werden aus der Mitte der Gesellschaft und auch dem Stadtrat formuliert, um hier Hilfen und Unterstützung für den Einzelhandel zu generieren, dies insbesondere auch, um einem fortschreitenden „Aussterben“ der Innenstadt entgegen zu wirken.
Aus diesen Gründen fand daher auch – unter Federführung der IFG Ingolstadt – am 29. Juni 2020 ein „Runder Tisch“ zu (weiteren) verkaufsoffenen Sonntagen statt. aus diesen Gründen lädt der Oberbürgermeister am 29. Juli 2020 zu einem weiteren gemeinsamen Gespräch zur Innenstadtrettung ein.
Wir lehnen gemeinsam mit den beiden großen christlichen Kirchen die Einrichtung weiterer verkaufsoffener Sonntage ab, wollen unserem innerstädtischen Einzelhandel aber dringend helfen, daher stellen wir folgenden
Antrag:
Die Stadt Ingolstadt, der Oberbürgermeister setzt sich bei der bayerischen Staatsregierung dafür ein, dass baldmöglichst die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in Ingolstadt spätestens im Jahr 2021 mindestens 4 Dämmershopping-Abende innerhalb der Stadtmauer anbieten zu können.
(Weitere) Begründung:
Nach Auslaufen des Moratoriums zur Insolvenzantragspflicht gem. Artikel 1 des COVInsAG zum 30. September 2020 und einer möglichen, in Diskussion befindlichen Verlängerung bis zum Jahresende 2020 wird es in der gesamten deutschen Wirtschaft vermutlich, trotz zwischenzeitlich manch positiver Signale, zu einem Anstieg von Insolvenzen kommen.
Wir sind daher als Kommune, als Kommunalparlament aufgefordert, möglichst alles in unserer Macht Stehende zu tun, um diese Anzahl so gering wie möglich zu halten. Im Einzelhandel ist dies beispielsweise die Schaffung neuer, erweiterter Absatzzeiträume.
Das in Bayern geltende Ladenschlussgesetz (des Bundes) sieht dazu in Paragraph 23 Ausnahmemöglichkeiten vor. Die Bayerische Staatsregierung hat im Lichte der immer noch andauernden Corona-Pandemie mit Allgemeinverfügung vom 27. März 2020 auf dieser Grundlage schon besondere Ladenschlusszeiten für existenzielle Güter erlassen, wonach unter der Woche Öffnungen bis 22 Uhr, allerdings befristet nur bis zum 3. April 2020, möglich waren. Eine zeitlich darüber hinausgehende Allgemeinverfügung ist nicht mehr erkennbar.
Vor dem Hintergrund der aufziehenden Insolvenzwelle ist von Seiten der Stadt aller Einfluss auf die Staatsregierung auszuüben, um zumindest dem innerstädtischen Einzelhandel an einer begrenzten Anzahl von Abenden längere Öffnungszeiten zu ermöglichen, dies natürlich möglichst bayernweit, so dass in Ingolstadt schnellstmöglich Dämmershopping-Abende angeboten werden können, in 2021 davon mindestens vier Stück.
Diese Abende könnten dann mit einem kulturellen Rahmenprogramm versehen werden, um Kulturschaffenden, Musiker*innen, Künstler*innen und anderen, auch wieder (zusätzliche) Auftrittsmöglichkeiten, Einnahmemöglichkeiten zu verschaffen.
Die Corona-Pandemie und ihre wirtschaftlichen Folgen werden uns noch längere Zeit, Jahre, beschäftigen. Wenn für eine vorübergehende Flexibilisierung der Ladenschlusszeiten nicht in diesen Zeiten ein besonderes dringendes öffentliches Interesse (Paragraph 23 Abs. 1 Ladenschlussgesetz) besteht, wann dann.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender)
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