Grüne sehen Korrekturbedarf beim Amt der Stadtheimatpflege

Das Amt der Stadtheimatpflege ist ein kommunales Ehrenamt, dessen Inhaber keinen Weisungen unterliegt. In Ingolstadt steht in Kürze die Neu- bzw. Wiederbesetzung des Stadtheimatpflegers und seiner Stellvertretung an.

Die derzeitigen Stelleninhaber sind beide Historiker, doch ist die Aufgabe eigentlich wesentlich breiter angelegt. Thematisch abgedeckt werden sollten außer verschiedenen Aspekten der Denkmalpflege beispielsweise auch Fragen der lokalen Brauchtumspflege.

Zeitgemäß ist es nach Ansicht der Grünen Fraktion auch nicht, dass zwei Männer die beiden Ämter innehaben. Wir wünschen uns für die Zukunft eine gendergerechte Besetzung mit einem Mann und einer Frau.

Aus den genannten Gründen beantragt die Grüne Fraktion daher die Neuausrichtung der Doppelspitze bei der Besetzung der Stadtheimatpflege.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Ingolstadt, 28. Juni 2021

Bestellung der Stadtheimatpfleger*innen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
  sehr geehrte Frau Preßlein-Lehle,

im aktuellen Sitzungsdurchlauf steht die Bestellung bzw. Wiederbestellung der Stadtheimatpfleger*innen auf der Tagesordnung der zuständigen Ausschüsse.

Bei dem Verwaltungsvorschlag, die beiden Historiker Dr. Schönauer und Dr. Schickel erneut zu bestellen, sehen wir grundsätzlichen Korrekturbedarf. Die Größe unserer Stadt und der Umfang der Themen von Denkmalschutz bis Brauchtumspflege rechtfertigen und erfordern eine Aufteilung auf zwei kompetente Personen. Dabei muss unbedingt auf die bei Doppelspitzen übliche geschlechtergerechte Bestellung geachtet werden. Die Personen sollen idealerweise in allen Aufgabenfeldern gut zusammenarbeiten.

In diesem Zusammenhang stellen wir folgenden

Antrag:

1.   Die Bestellung der Stadtheimatpfleger*innen erfolgt im nächsten Sitzungsdurchlauf im Herbst.

2.   Das künftige Team der Stadtheimatpflege soll möglichst von einer Frau und einem Mann gebildet werden.

3.   Künftig wird nicht zwischen „Heimatpfleger*in“ und „Stellvertretende/r Heimatpfleger*in“ unterschieden. Beide Personen tragen dieselbe Amtsbezeichnung.

4.   Unter Berücksichtigung der fachlichen Gesichtspunkte sollten die beiden Personen idealerweise möglichst weitere Aufgabenfelder der Stadtheimatpflege abdecken.

5.   Da die Stadtheimatpfleger*innen bei ihren Stellungnahmen überparteilich agieren, keinen Weisungen unterliegen und ausschließlich ihrem heimatpflegerischen Auftrag verpflichtet sind, sollte das Ehrenamt nicht mit der Position eines politischen Ehrenamts zusammenfallen.

Es besteht kein Zweifel an der Tatsache, dass beide Herren ihr Ehrenamt mit Sorgfalt und Expertise ausgefüllt haben. Eine geschlechtergerechte Vertretung unserer Stadtbevölkerung ist jedoch in unserer Zeit eine Selbstverständlichkeit. Möglicherweise muss auch der Wahlmodus diesen Erfordernissen angepasst werden.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender)

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