In Deutschland hat jedes Kind das Recht auf einen Kita-Platz, das gilt auch für Kinder von Flüchtlingsfamilien. Die Praxis sieht offenbar anders aus. So wurden in den aktuellen Anmeldewochen nach Informationen, die den GRÜNEN vorliegen, für die Ingolstädter Kinderbetreuungseinrichtungen 18 Kinder aus geflüchteten Familien aus dem Ankerzentrum oder einer der anderen Asyleinrichtungen angemeldet.
Dem Vernehmen nach hat keines der Kinder einen Platz bekommen, den Familien wurde offenbar pauschal abgesagt. Soweit bekannt, handelt es sich um Vorschul-Kinder aus Familien mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Also auch um solche, die einen bestätigten Aufenthaltsstatus haben und noch im Ankerzentrum leben. Die Anmeldung für die Kita-Plätze erfolgte fristgerecht und für unterschiedliche Einrichtungen im Stadtgebiet.
Die Rechtsgrundlage für eine pauschale Absage ist durchaus strittig und wir möchten nicht, dass Familien sich in Ingolstadt den Kita-Platz für ihre Kinder einklagen müssen. Die Fraktion fordert nun dringend Aufklärung von der Stadtverwaltung und setzt darauf, dass man hier noch korrigieren kann.
Hier das Schreiben im Wortlaut:
Ingolstadt, 1. März 2019
Keine Kindergartenplätze für Kinder aus Asyleinrichtungen
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
in Deutschland hat jedes Kind das Recht auf einen Kita-Platz, das gilt auch für Kinder von Flüchtlingsfamilien. So wurden in den Anmeldewochen für Plätze in unseren städt. Kinderbetreuungseinrichtungen aktuell 18 Kinder aus geflüchteten Familien aus dem Ankerzentrum MIK und anderen Dependancen angemeldet. Es handelt sich nach unseren Informationen um Kinder vom Kleinkindalter bis Vorschulalter, mit unterschiedlichem Aufenthaltsstatus. Die Anmeldung für die Kita-Plätze erfolgte fristgerecht und für unterschiedliche Einrichtungen im Stadtgebiet.
Nach unseren Informationen wurde für keines der Kinder ein Kindergarten- oder Kita-Platz zugesagt, nicht einmal für die Kinder im Vorschulalter, für die der Besuch der Kita besonders wichtig wäre. Vielmehr wurde allen Familien jetzt pauschal und definitiv abgesagt. Keines der Kinder aus einer der Asyleinrichtungen oder des Ankerzentrums könnte demnach im nächsten Kindergartenjahr eine Kinderbetreuungseinrichtung der Stadt besuchen können.
Wir bitten Sie dringend um Überprüfung dieses Sachverhaltes und bitten um Darstellung der Ablehnungsgründe im Einzelnen. Dringend deswegen, weil die Aufnahmefrist gerade erst abgelaufen ist und jetzt wohl noch eine Einplanung der Kinder möglich wäre.
Insbesondere bitten wir darum darzustellen:
- Welche Gründe sprechen im Detail gegen die Aufnahme der einzelnen Kinder in eine Ingolstädter Kita (anonymisiert, Alter der Kinder, Rechts- bzw. Aufenthaltsstatus, andere relevante Kriterien, Ablehnungsgrund).
- Die Rechtsgrundlage, die nach Rechtsmeinung der Stadtverwaltung einen Besuch in einer unserer Kita-Einrichtungen ausschließt.
- Die Rechtsgrundlagen, die den Besuch einer unserer Kita-Einrichtungen möglich machen würden, ggf. mit Ermessensspielraum.
Zudem bitten wir darum uns mitzuteilen, wie viele Kinder aktuell am Unterricht in einer Regelschule teilnehmen. Anders als noch letztes Jahr im Sozialausschuss besprochen, scheint aktuell keines der Kinder im schulpflichtigen Alter eine Regelschule außerhalb des Ankerzentrums/der Dependancen zu besuchen, nicht einmal Kinder deren Familien Aufenthaltsstatus haben, die jedoch noch im Ankerzentrum/einer Dependance leben. Ist das richtig?
Wir müssen zudem ansprechen, und da bitten wir um Aufklärung, dass bei der Ablehnung dieser Kita-Plätze unter anderem ein grüner Stadtratsantrag (15.02.2019) begründend herangezogen wurde, in dem wir eine professionelle Betreuung und Schulung im Ankerzentrum fordern. Daher zur Klarstellung: Wir plädieren für professionelle Kinderbetreuung und Beschulung der Kinder in den Flüchtlingseinrichtungen, von Beginn an, also umgehend nach Ankunft in den Flüchtlingseinrichtungen vor Ort. Das kann gerade in den ersten Wochen Normalität und Halt geben. Wir plädieren zudem für den dann baldmöglichen Besuch einer öffentlichen Kita- oder Regelschule. Eine durchgängig interne Schulung und Betreuung ist aus unserer Sicht nicht das Bestmögliche für die Kinder und die Integration. Einschlägige Bildungs- und Integrationsfachdienste unterstützen diese Argumentation: von Beginn an Betreuung/Schulung, gleich nach der Ankunft im zugewiesenen Zentrum, und möglichst bald in die öffentlichen Regel-Einrichtungen. Dies ist auch im Sinne unserer Stadtgesellschaft, die diesen Kindern damit nicht nur Sprache vermittelt, sondern individuelle und soziale Integrationsmöglichkeiten gibt.
Für Ihre Antwort danken wir Ihnen vorab.
Wir bitten auch darum diese beim nächsten Runden Tisch Asyl und in den entsprechenden Gremien (Sozialausschuss, Migrationsrat, Jugendhilfe, Bildungsausschuss) zu besprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Kleine (Fraktionsvorsitzende), Barbara Leininger, Christian Höbusch, Dr. Christoph Lauer
Cc: Herrn Berufsmäßigen Stadtrat Wolfgang Scheuer, Referat für Soziales, Jugend und Sport
Neuste Artikel
Fraktionsspitze
Wechsel des Fraktionssprechers bei Grüner Fraktion
Die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN informiert über einen Wechsel innerhalb der Faktion: Christian Höbusch legt sein Amt als bisheriger Co-Fraktionssprecher nieder, an seine Stelle tritt Dr. Christoph Spaeth. Somit wird die Fraktion weiterhin von einer Doppelspitze geleitet, nun Barbara Leininger und Dr. Christoph Spaeth.
Junges Theater
Zukunft des Jungen Theaters durch Ersatzspielstätte sichern
Für das Junge Theater mitsamt den Räumen für die Theatervermittlung ist bislang noch keine Ersatzspielstätte gefunden worden, obwohl es sich großer Beliebtheit erfreut und regelmäßig hohe Besucherzahlen bringt. Die Räumlichkeiten des MKK in der Tränktorstraße als Ersatzspielstätte für das Junge Theater und für die Theatervermittlung umzurüsten, wäre eine nachhaltige Option.
Kulturförderabgabe
Schon jetzt Weichen stellen für eine „Kulturförderabgabe“
Eine sog. Kulturförderabgabe für Hotelgäste, andernorts auch Bettensteuer genannt, könnte Kommunen gerade jetzt in Zeiten knapper Kassen die dringend benötigten Einnahmen für Kunst und Kultur bringen. Allerdings ist die Einführung dieser Abgabe in Bayern bisher rechtlich noch nicht möglich. Dagegen haben mehrere bayerische Städte geklagt, die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichts steht jedoch derzeit noch aus.
Ähnliche Artikel