Photovoltaik auf städtischen Park- und Stellplätzen


Antrag der Grünen Fraktion zur regenerativen Stromerzeugung in Ingolstadt

In der Innenstadt und besonders im Umfeld der Altstadt gibt es zahlreiche Park- und Abstellflächen für Kraftfahrzeuge. Diese oberirdischen Parkplätze sind überwiegend sehr gut dafür geeignet, über den abgestellten Fahrzeugen Photovoltaikanlagen zu errichten.

Für das Ingolstädter Klimaschutzkonzept wäre das eine weitere Maßnahme, die selbst gesteckten Klimaziele zu erreichen. Angesichts des Krieges in der Ukraine ist die Erzeugung von regenerativem Strom und allgemein der Ausbau erneuerbarer Energiequellen umso erstrebenswerter. Je früher wir unabhängig werden von ausländischen Energieimporten und hohen Preisen, desto besser.

Nebenbei bewirkt die Überbauung städtischer Abstellplätze mit Photovoltaikanlagen, dass die darunter parkenden Autos nicht so stark aufheizen. Das ist ein erwünschter Nebeneffekt und auch ein Beitrag dafür, um der Erwärmung der Stadtzentren in Zukunft entgegenzuwirken.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Ingolstadt, 13. September 2022

Photovoltaik auf Park- und Stellplätzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

mit dem Beschluss zu unserem integrierten Klimaschutzkonzept sind wir für eine klimagerechte Stadtgestaltung einen ersten wichtigen Schritt gegangen. Neben den dort präsentierten Maßnahmen müssen und werden noch viele weitere Maßnahmen kommen, um unser Klimaziel zu erreichen.

Ein Element dabei ist auch die Energiewende hin zu regenerativen Energiequellen, was uns in diesem Jahr schmerzlich durch die Folgen des Ukraine-Krieges vor Augen geführt wird. In diesem Bereich ist dann wieder eine wichtige Möglichkeit der Energieerzeugung vor Ort die Stromerzeugung durch Photovoltaik. Hier zählt quasi jeder Quadratmeter an Panelfläche. So ist die Staatsregierung ja schon dabei, mehr Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden zu ermöglichen.

Doch nicht nur auf Dachflächen kann Photovoltaik stromerzeugend installiert werden, sondern auch auf sonstigen Freiflächen und hier insbesondere auch auf Abstellplätzen für Kraftfahrzeuge.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgenden

Antrag:

  1. Die Stadt Ingolstadt und die IFG Ingolstadt installieren – wo möglich – über städtischen bzw. im Eigentum der IFG befindlichen oberirdischen Pkw-Abstellplätzen Photovoltaikanlagen zur regenerativen Stromerzeugung.
  2. Die Stadt Ingolstadt prüft die Ergänzung der Begrünungs- und Gestaltungssatzung um eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über Stellplätzen bei Neubauten.

Begründung:

Zahlreiche Bundesländer, etwa Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, sehen – bisher allerdings nur für den Neubau – bereits für Stellplätze im Freien unter bestimmten Voraussetzungen eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaik-Anlagen über Stellplätzen vor. Insbesondere in Baden-Württemberg ist nach § 8b des Klimaschutzgesetzes jede*r, der/die einen neuen offenen Parkplatz baut, mit der Einreichung des Bauantrages schon seit 01.01.2022 dazu verpflichtet, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Das bayerische Klimaschutzgesetz sieht eine entsprechende Regelung bisher nicht vor.

Da durch Photovoltaikanlagen über Stellplatzen nicht nur regenerativer Strom erzeugt werden kann, sondern auch eine Beschattung der darunter parkenden Autos und damit eine Verminderung der Erhitzung der Fahrzeuge und damit mittelbar auch des (Stadt)Klimas erreicht werden kann, empfiehlt beispielsweise die Landesenergieagentur Baden-Württemberg den Kommunen, auch bereits bestehende, entsprechend geeignete Parkflächen mit Photovoltaik-Anlagen auszustatten bzw. nachzurüsten.

Im Stadtbereich Ingolstadt gibt es zahlreiche Flächen in öffentlicher Hand, die offenkundig einer Nachrüstung mit Photovoltaik-Anlagen zugänglich sein dürften. Erwähnt seien hier nur der Hallenbadparkplatz an der Jahnstraße, der Festplatz an der Dreizehnerstraße oder die oberirdischen Stellplätze der IFG-Garagen am Schloss und am Theater Ost.

Daneben gibt es im Stadtgebiet natürlich auch noch zahlreiche Stellplatzansammlungen in Privateigentum, man denke etwa nur an die zahlreichen oberirdischen Stellplätze in und rund um den Westpark, bei denen die Eigentümer auch einen Beitrag zum Klimaschutz und zur Energiewende leisten könnten.

Schließlich soll mangels einer (bisher existenten) landesgesetzlichen Regelung geprüft werden, ob – etwa analog dem § 8b des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg – eine Verpflichtung zur Errichtung von Photovoltaikanlagen über Stellplätzen bei Neubauten durch eine Anpassung der städtischen Begrünungs- und Gestaltungssatzung möglich ist. Bei der Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf einem Stellplatz könnte diese dann auch mit einer E-Auto-Ladestation ergänzt werden, womit der erzeugte Strom dann auch direkt vor Ort genutzt werden könnte.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender)

Agnes Krumwiede, Stephanie Kürten, Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende), Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth

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