Ausweisung von Abstellflächen für E-Scooter


Viele von uns werden sich schon darüber geärgert haben, wenn der Gehweg immer wieder mal durch achtlos abgestellte E-Scooter versperrt wird. Gerade in der Altstadt sind die Gehsteige oft so schmal, dass man kaum oder gar nicht vorbeikommt, ohne auf die Straße ausweichen zu müssen. Für manche Personenkreise kann das sehr schwierig oder gar gefährlich sein.

Bisher haben Appelle und auch eine ausgewiesene Abstellfläche am Paradeplatz nicht zum gewünschten Erfolg geführt. Noch immer gibt es Nutzer*innen, die den E-Scooter nach dem Gebrauch im Stadtgebiet ungeordnet abstellen oder einfach hinlegen. Auch wenn die E-Scooter offenbar nur wenig zu einer Verkehrswende in den Städten beitragen, sind sie doch ein Mobilitätselement, das aus unserem Stadtbild nicht mehr wegzudenken ist.

Die Grüne Fraktion hat nun beantragt, dass die Stadt Ingolstadt Regelungen erlässt, wie und wo E-Scooter im Stadtgebiet abgestellt werden können.

Hier der Antrag im Wortlaut:

Ingolstadt, 16. Januar 2023

Neuordnung der Mikromobilität mit E-Scootern

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

ungeordnet und widerrechtlich abgestellte E-Scooter sorgen weiterhin für Konflikte im städtischen Straßenraum und sind daher ein Dauerthema in den BZAs.

Besonders auf den zum Teil sehr schmalen Gehsteigen in der Altstadt sind zu Fuß Gehende, alte Menschen und Menschen mit Behinderung betroffen. Die in der Kooperationsvereinbarung mit den Anbietern von E-Scootern formulierte Angabe, dass mindestens 1,5 Meter Gehweg frei bleiben muss, wenn ein Scooter dort abgestellt wird, ist wenig praktikabel, weil viele Gehsteige in der Altstadt sogar schmaler als 1,5 Meter sind. Trotzdem werden dort E-Scooter abgestellt, obwohl es von Seiten der Anbieter die Möglichkeit gibt, das Abstellen in bestimmten Bereichen technisch unmöglich zu machen.

Die Konflikte reichen vom schlichten Ärgernis bis hin zu einem echten Sicherheitsrisiko, wenn alte Menschen mit und ohne körperliche Einschränkung, kleine Kinder mit Laufrädern, Schulkinder und Personen mit Kinderwagen oder Rollstuhl gezwungen sind, einem Hindernis in Form eines quer auf dem Gehweg stehenden E-Scooters auszuweichen.

Auch die vor einem Jahr beschlossene Stellfläche am Paradeplatz hat aus unserer Sicht die Situation nicht entspannt. Weder kann die Stadt die Einhaltung der Regeln überwachen, noch können die Anbieter für ein angemessenes Nutzerverhalten garantieren.

Insgesamt gesehen muss die Stadt das Angebot verkehrspolitisch besser steuern, die Nutzung der E-Scooter muss neu geordnet und ortsspezifisch betrachtet werden. Nutzungskonzepte und die Dichte von Abstellflächen müssen mehr an die Situation vor Ort angepasst werden.

Die Situation im Stadtgebiet außerhalb der Innenstadt stellt sich unterschiedlich dar. Vielerorts sind die Rahmenbedingungen wesentlich lockerer als in der Altstadt, weil mehr Platz vorhanden ist, sodass sich die verschiedenen Mobilitätsarten relativ konfliktfrei den öffentlichen Raum teilen.

Dort aber, wo viele zu Fuß Gehende in den Quartieren unterwegs sind, müssen E-Scooter ebenfalls besser in die vorhandene Mobilitätsinfrastruktur integriert werden, damit schwächere Verkehrsteilnehmer*innen nicht benachteiligt sind.

Wir stellen daher folgenden

Antrag:

  1. Zur Problematik der auf Gehwegen abgestellten E-Scooter sind Stellungnahmen des Inklusionsbeirats und der Behindertenbeauftragten einzuholen.
  2. Die Stadt weist an den Zugängen zur Altstadt Abstellflächen in ausreichender Anzahl und im nutzerfreundlichen Abstand aus, von denen aus jedes Ziel in der Altstadt in kürzester Zeit zu Fuß zu erreichen ist. Die Rückgabe der E-Scooter ist nur auf diesen Flächen außerhalb der Altstadt möglich.
  3. Das Abstellen (nicht das Fahren) von E-Scootern in der Altstadt ist untersagt.
  4. Die zuständigen BZAs machen Vorschläge für Flächen zum Abstellen/zur Rückgabe der E-Scooter und eine eventuelle Zonierung der Nutzung in den Quartieren.
  5. Die Stadt regelt die Mobilität mit E-Scootern im Stadtgebiet, insbesondere hinsichtlich des Abstellens der E-Scooter, abschließend – beispielsweise durch eine sicherheitsrechtliche Verordnung.

Begründung:

Nach Einschätzung des Umweltbundesamt leisten die E-Scooter keinen entscheidenden ökologischen Beitrag zur Verkehrswende in unseren Städten. Nur etwa 5 % der E-Scooter-Fahrten ersetzen eine Autofahrt, in den anderen Fällen haben sich die Nutzer*innen für die E-Scooter und gegen das Fahrrad, den ÖPNV oder das Zu-Fuß-Gehen entschieden, weil die E-Scooter gerade zur Verfügung standen. Trotzdem halten wir die E-Scooter für ein potenziell positives Mobilitätselement, das Lücken in der Erreichbarkeit von Zielen (Wohnen, Arbeit, Freizeit, Tourismus) schließen kann, grundsätzlich den ÖPNV ergänzen und den motorisierten Individualverkehr (MIV) reduzieren oder stellenweise sogar ersetzen kann. Diese Funktion der Mobilität mit E-Scootern ist weiter zu gestalten.

Da, wo die Probleme überwiegen, bedarf es einer Neuordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende)
Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Agnes Krumwiede, Stephanie Kürten, Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth

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