Grüne Stadtratsfraktion beantragt erneut die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer Steuer rechtmäßig – Urteil vom Verfassungsgericht erteilt Bereits im Juli 2023 hatte die Grüne Stadtratsfraktion die Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie in Ingolstadt beantragt. Damals war der Antrag jedoch zurückgestellt worden. Man wollte den Ausgang der Gerichtsverfahren um die Einführung einer der Verpackungssteuer im baden-württembergischen Tübingen abwarten. Nun sind die Verfahren abgeschlossen und das Bundesverfassungsgericht hat die Steuer abschließend für rechtmäßig befunden. Ressourcen schonen „Mehrweg ist – das braucht im Einzelnen nicht mehr wirklich ausgeführt zu werden – weiterhin ein Gebot der Stunde, um Ressourcen zu schonen und Müll, der unsere Landschaft, unsere Umwelt immer noch auf Generationen belastet, zu vermeiden“, begründet Christian Höbusch, Fraktionsvorsitzender der Ingolstädter Grünen, den Antrag. Und er ergänzt: „Mit jedem Umlauf einer Mehrwegverpackung in der Gastronomie verbessert sich deren CO2-Bilanz im Vergleich zu Einwegverpackungen.“ Verpflichtung zu Mehrwegverpackungen Mehrwegverpackungen verbrauchen auf ihrem Lebensweg also weniger Rohstoffe und Energie und tragen damit weniger zum Klimawandel bei. Seit Januar 2023 sind Restaurants, Bistros und Supermärkte zwar gesetzlich verpflichtet, Mehrwegverpackungen für Speisen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten. Aber dies wird nur sehr eingeschränkt angeboten und nachgefragt. Eine örtliche Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen könnte hier einen Effekt zur Umsteuerung bewirken. Erneuter Antrag In Wiederholung des Antrags von vor anderthalb Jahren hat die Fraktion von BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN heute erneut die Erarbeitung einer Satzung zur Einführung einer örtlichen Verbrauchssteuer auf Einwegverpackungen in der Gastronomie beantragt. Der Antrag im Wortlaut Ingolstadt, 24. Januar 2025 (Erneuter) Antrag Einwegverpackungssteuer Sehr […]