Grüne Fraktion beantragt Neufassung und soziale Anpassung der Gebühren an der Volkshochschule
In Deutschland wurden erste Volkshochschulen schon nach dem Ersten Weltkrieg gegründet, sie erfuhren aber erst nach dem Zweiten Weltkrieg einen enormen Zuwachs. Bei einer VHS handelt es sich nicht um eine Hochschule im engeren Sinn, sondern um eine Einrichtung zur Erwachsenen- und Weiterbildung.
In diesen Weiterbildungszentren werden Kurse verschiedenster Art angeboten. Bürgerinnen und Bürgern soll damit ein Zugang zu lebenslangem Lernen gewährt werden. Damit Menschen aus allen Bevölkerungsschichten daran teilnehmen können, gibt es für Berechtigte die Möglichkeit, Kurse zu ermäßigten Gebühren zu nutzen.
In Ingolstadt fällt die Höhe der Ermäßigung derzeit niedriger aus als in anderen Städten in Bayern. Deshalb hat die Grüne Fraktion beantragt, die Ermäßigungen zu erhöhen und den Kreis der Berechtigten zu überarbeiten.
Hier der Antrag im Wortlaut:
Ingolstadt, 15. November 2022
Neufassung und Soziale Anpassung der Ermäßigungsregelungen der Volkshochschule
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Volkshochschule Ingolstadt leistet einen überaus wertvollen Beitrag zur Bildung, Integration und Inklusion in unserer Stadtgesellschaft. Hier kommen Menschen aller Altersgruppen, Nationalitäten und sozialer Herkunft zusammen. Das Angebot der VHS eröffnet allen Bürgerinnen und Bürgern Möglichkeiten zur Teilhabe an lebenslangem Lernen.
Gerade weil hier gemäß dem Auftrag und Leitbild der VHS die Schwellen zum Zugang zu Wissen und Weiterbildung möglichst niedrig sein sollen, halten wir es für geboten, die derzeit geltenden Ermäßigungsregelungen zu überarbeiten und sozial anzupassen. Andere bayerische Städte, z.B. München oder Erlangen, gewähren zum Teil erheblich höhere Ermäßigungen für zahlreiche Personengruppen.
Wir stellen daher folgenden
Antrag:
- Die Ermäßigungsregelungen der VHS Ingolstadt werden den gesellschaftlichen Erfordernissen gemäß überarbeitet und an die sozialen Ziele einer für alle Menschen zugänglichen Bildungseinrichtung angepasst.
- Die Neuregelung betrifft zunächst die als „ermäßigbar“ bezeichneten Kurse. Grundsätzlich sollen auch die mit „nicht ermäßigbar“ gekennzeichneten Kurse dahingehend betrachtet werden, ob dort ebenfalls Ermäßigungen gewährt werden können.
- Neue Ermäßigungsregelungen für folgende Personengruppen sind vorrangig: Die Empfänger*innen von ALG II/Bürgergeld, Wohngeld, Sozialhilfe, BAföG, Asylbewerberleistungen, die Inhaber*innen des Ingolstadt-Passes oder Geringverdiener*innen. Diese Personengruppen erhalten künftig eine Ermäßigung der Kursgebühr von 75 % (bisher 30 %).
- Absolventen eines Freiwilligen Sozialen oder eines Freiwilligen Ökologischen Jahres (FSJ, FÖJ) und Absolventen des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) erhalten ebenfalls eine Ermäßigung von 75 %.
- Schüler*innen, Studierende und Auszubildende erhalten künftig eine Ermäßigung von 50 %.
Begründung:
Mit ihrem breit gefächerten Kursangebot aus den verschiedensten Bereichen hat die VHS prinzipiell eine enorme Reichweite innerhalb der Ingolstädter Bildungslandschaft. Hürden durch vergleichsweise hohe Kursgebühren dürfen die Motivation zu Weiterbildung und lebenslangem Lernen nicht verstellen.
Eine Senkung der Kursgebühren für den oben aufgeführten Personenkreis und eine Ausweitung der zu einer Reduktion Berechtigten sind daher als Antwort auf die veränderte gesellschaftliche Realität notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Barbara Leininger (Fraktionsvorsitzende)
Christian Höbusch (Fraktionsvorsitzender), Agnes Krumwiede, Stephanie Kürten, Maria Segerer, Jochen Semle, Dr. Christoph Spaeth
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