Anders als andere große bayerische Städte hat Ingolstadt bisher keine Antidiskriminierungsstelle. Dabei gehört es zu den sozial- und gesellschaftspolitischen Aufgaben einer Kommune, Chancengleichheit und Teilhabe für alle gesellschaftlichen Gruppen zu ermöglichen. Diskriminierung liegt nicht so fern, wie man vielleicht meinen möchte. Gerade in letzter Zeit war bei vielen Demonstrationen gegen die Corona-Maßnahmen festzustellen, dass sich die Proteste nicht nur gegen die verordneten Einschränkungen richteten. Denn oftmals waren diskriminierende Parolen zu sehen und zu hören. Die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle wäre ein wichtiger Schritt, um Rassismus und Ausgrenzung in unserer Stadt vorzubeugen. Ingolstadt hat einen hohen Migrationsanteil, aber kulturelle und soziale Vielfalt macht das Leben in einer Stadt auch attraktiv. Die Fraktion hat nun beantragt zu prüfen, in welcher Form und in welchem Umfang eine Antidiskriminierungsstelle eingerichtet werden kann. Hier der Antrag im Wortlaut: Ingolstadt, 1. Dezember 2020 Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das Recht auf Diskriminierungsfreiheit ist im Artikel 21 der „Charta der Grundrechte der Europäischen Union“ des „Vertrages von Lissabon“ festgesetzt, unser Grundgesetz hat in Artikel 3 ein Diskriminierungsverbot verankert. Auch für die kommunale Ebene erfolgt daraus zur Gewährleistung des Schutzes vor Diskriminierung ein Handlungsauftrag. In nahezu allen bayerischen Großstädten wie in München, Nürnberg und Augsburg gibt es städtische Antidiskriminierungsstellen. In Würzburg wurde ein Ombudsrat als unabhängige Antidiskriminierungsstelle geschaffen. Diesen Beispielen sollte auch Ingolstadt folgen. Wir stellen deshalb folgenden Antrag: Wir bitten Sie zu prüfen, in welcher Form und mit wie vielen Wochenstunden eine Antidiskriminierungsstelle auch in Ingolstadt eingerichtet werden kann. Begründung: Chancengleichheit und Teilhabe für alle gesellschaftlichen Gruppen zu ermöglichen, […]