Gärten mit Steinwüsten mögen vielleicht pflegeleicht sein. In Zeiten des künftigen Klimawandels mit ansteigenden Temperaturen sind sie jedoch alles andere als zeitgemäß. Denn sie heizen unsere Umgebung zusätzlich und unnötig auf. Mit einer Begrünung von Gärten und Fassaden kann man den „Gärten des Grauens“, wie sie auch genannt werden, wirksam und nachhaltig begegnen. Um diesen Effekt zu erreichen, hat die GRÜNEN-Fraktion einen Antrag zur Änderung der Ingolstädter Begrünungs- und Gestaltungssatzung gestellt. Hier der Antrag im Wortlaut: Ingolstadt, 25. Februar 2020 Ergänzung Begrünungs- und Gestaltungssatzung Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, im Stadtrat vom 27. Februar 2019 hat bereits die UDI-Stadtratsfraktion zu „Gärten des Grauens“ einen Antrag gestellt, der an das zuständige Referat zur Erstellung einer Vorlage verwiesen wurde. Ein solche wurde noch nicht wieder eingebracht. Die Stadtratsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen unterstützt diese Initiative der UDI. Am 20. Februar 2020 hat der Stadtrat von Erlangen eine Freiflächengestaltungssatzung beschlossen, mit der den „Gärten des Grauens“ in Erlangen Einhalt geboten werden soll. Vor dem Hintergrund, dass eine Verwaltungsvorlage nach nunmehr einem Jahr nicht vorliegt und ein gutes Beispiel aus Erlangen nun vorliegt, stellen wir folgenden Antrag, die Begrünungs- und Gestaltungssatzung der Stadt Ingolstadt vom 01.08.2018 wie folgt zu ändern/ergänzen: In § 1 wird beim ersten Spiegelstrich der Text „ab 6 Wohneinheiten“ gestrichen, so dass der Spiegelstrich nur noch heißt. „– Wohngebäude“. In § 3 Absatz 1 wird am Ende eingefügt: „Nicht zulässig sind insbesondere geschotterte Steingärten“. In § 3 wird folgender neuer Absatz 5 aufgenommen: „Einhausungen für Müll- und Abfallbehälter sind mit hochwachsenden oder […]