Grüne Fraktion beantragt Ausweisung weiterer Tempo-30-Zonen in Ingolstadt Mit der 10. Änderung des Straßenverkehrsrechts haben die Kommunen mehr Freiheit für die Gestaltung ihrer Verkehrsplanung erhalten. Im Hinblick auf Städteplanung, Klima- und Umweltschutz sowie die Gesundheit ihrer Einwohner*innen dürfen sie zukünftig eigenständiger handeln. Beispielsweise waren der Ausweisung von Tempobeschränkungen auf 30 km/h bisher enge Grenzen durch den Bund gesetzt. Jetzt ist der Spielraum für die Kommunen größer geworden und sie können leichter Tempo-30-Zonen zum Schutz ihrer Bürgerinnen und Bürger ausweisen, was insbesondere zu einer Minderung der Lärmbelastung führen wird. Die Fraktion der Grünen hat deshalb kürzlich beantragt zu prüfen, wo weitere Tempo-30-Zonen im Stadtgebiet sinnvoll ausgewiesen und umgesetzt werden können. Hier der Antrag im Wortlaut: Ingolstadt, 9. Juli 2024 Einrichtung von Tempo-30-Strecken Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, Anfang Juli wurde das Gesetz zur 10. Änderung des Straßenverkehrsrechts bestätigt. Es bringt für die Kommunen insgesamt mehr Autonomie und Flexibilität bei der Verkehrsplanung und erleichtert u.a. auch die Ausweisung von Tempo-30-Strecken. Mit der beschlossenen Änderung werden Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung stärker berücksichtigt. „Verkehrsbehörden können in Zukunft leichter eine Tempobeschränkung von 30 Kilometer pro Stunde anordnen, und zwar in Bezug auf Vorfahrtstraßen, Spielplätze und viel genutzte Schulwege. Ein Lückenschluss zwischen zwei Geschwindigkeitsbeschränkungen im Abstand von bis zu 300 Meter ist bereits derzeit möglich, um den Verkehrsfluss zu verbessern. Nunmehr soll der mögliche Lückenschluss auf 500 Meter verlängert werden.“ (https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/stvo-novelle-2023-2229430). Schon 2021 hat sich die Initiative „Lebenswerte Städte“ gegründet mit dem Ziel, Mobilität und Verkehr stadt- und umweltverträglich zu […]