Jeder der 12 Bezirksausschüsse in Ingolstadt hat ein Budget, das – im Rahmen der gültigen Richtlinien – in eigener Verantwortung verwaltet und ausgegeben werden kann. Deutlich mehr als die Hälfte der Maßnahmen betrifft die Gestaltung des öffentlichen Raums und hier sehr oft Arbeiten, die dann vom Gartenamt ausgeführt werden. Nicht in den Richtlinien vorgesehen ist jedoch der Unterhalt, der meist nach Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen anfällt. Denn der Unterhalt liegt weiterhin in der Zuständigkeit und Verantwortung des Gartenamtes. Hier sieht die Stadtratsfraktion der Grünen Änderungsbedarf. Sie hat deshalb beantragt, die Vollzugsrichtlinien zum Bürgerhaushalt entsprechend zu ergänzen: Die Folgekosten für den Unterhalt sollen für die ersten Jahre in die Hände der Bezirksausschüsse kommen. Dadurch wird einerseits deren Etat, der in vielen Jahren nicht vollständig ausgeschöpft werden kann, besser ausgenutzt. Und das Gartenamt wird bei Budget und Arbeitskräften entlastet, die bei anderen, auch den notwendigen konzeptionellen und zukunftsgerichteten Aufgaben effektiver eingesetzt werden können. Hier der Antrag im Wortlaut: Ingolstadt, 9. Mai 2023 Ergänzung Vollzugsrichtlinien zum Bürgerhaushalt Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, nicht nur in den vergangenen Corona-Jahren wurden die den Bezirksausschüssen durch den Stadtrat zur Verfügung stehenden Mittel, zuletzt im Haushalt 2023 erneut 1 Mio. EUR, durch die Bezirksausschüsse nicht ausgeschöpft. Dabei betreffen weit mehr als die Hälfte der beantragten, beauftragten Maßnahmen aus den Bezirksausschüssen auf der Grundlage des Bürgerhaushaltes Maßnahmen im öffentlichen Raum und weit überwiegend in Zuständigkeit und Verantwortlichkeit des Gartenamtes. Hinzu kommt, dass im Gesamtbudget des Gartenamts auch die laufenden Unterhaltskosten für die aus den Bezirksausschüssen beantragten, beauftragten Maßnahmen abgebildet […]